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BVerwG, 17.07.1970 - IV B 7.70 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision - Zurückweisung einer Beschwerde
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 25.11.1969 - 264 VI 69
- BVerwG, 17.07.1970 - IV B 7.70
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 18.76
Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Überörtlicher und innerörtlicher …
Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17. Juli 1970 - BVerwG IV B 7.70 - Hess. Gemeindezeitung 1970, 306 sowie vom 1. April 1971 - BVerwG IV B 152.70 - betreffend einen Autobahnzubringer). - BVerwG, 19.10.1977 - 2 B 77.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auch muß diese Rüge deshalb erfolglos bleiben, weil durch die Nichterhebung von Beweisen, deren Erhebung die im Berufungsverfahren von einem Rechtsanwalt vertretene Partei - wie die Klägerin - nicht ausdrücklich beantragt hatte (vgl. § 86 Abs. 2 VwGO), die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, grundsätzlich nicht verletzt wird (u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] sowie Beschluß vom 13. August 1970 - BVerwG IV B 7.70 -); die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts endet im Verwaltungsstreitverfahren vielmehr dort, wo die Partei ihrer Pflicht zur Mitwirkung am Rechtsstreit nicht nachkommt (vgl. u.a. BVerwGE 16, 241 [245]).